Angehörige bei der häuslichen Betreuung

finanziell unterstützen: der Entlastungsbetrag

        

Wir von Pflegefit unterstützen Sie bei der häuslichen Betreuung in Hannover und Umgebung. Wir stellen damit sicher, dass
Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung leben können. Auch die Pflegekassen erkennen
die wichtige Arbeit der Angehörigen an.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Um pflegenden Angehörigen zur Seite zu stehen, zahlen sie zusätzlich zum Pflegegeld noch den
„Entlastungsbetrag“.

Monatlich bis zu 125€ können für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, eine Kurzzeitpflege und die Leistungen ambulanter Pflegedienste erstattet werden.

Für wen ist der Entlastungsbetrag gedacht?

Häusliche Pflege kostet viel Zeit. Pflegende Angehörige benötigen daher eine Entlastung. Wenn nun ein ambulanter Pflegedienst wie Pflegefit aus Hannover bestimmte pflegerische Aufgaben übernimmt und so die Angehörigen entlastet, kann zur Erstattung der Kosten der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Wird der Entlastungsbetrag monatlich ausgezahlt?

Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht pauschal monatlich ausbezahlt, sondern ist an bestimmte Leistungen gekoppelt. Wenn Sie vom Entlastungsbetrag profitieren möchten, müssen Sie die Rechnungen für diese Leistungen einreichen. Werden die Leistungen von der Pflegekasse anerkannt, bekommen Sie den Betrag erstattet. Übrigens können Sie nicht in Anspruch genommene Beträge in den Folgemonaten des Kalenderjahres geltend machen, und zwar bis zum 30.06. des Folgejahres. So können Sie beispielsweise auch die Entlastungsbeträge mehrere Monate ansparen, wenn eine einmalige größere Zahlung anfällt.

    

Für welche ambulanten Leistungen in der Seniorenbetreuung kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Personen des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung nutzen.

Personen der Pflegegrade 2 bis 5 können den Entlastungsbetrag für sogenannte „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ und für Hilfen bei der Haushaltsführung beanspruchen, aber – anders als Personen im Pflegegrad 1 – nicht für Leistungen der Selbstversorgung (wie waschen, duschen, ankleiden etc.).

Wenn Sie wissen möchten, welche unserer Leistungen der Altenbetreuung in Ihrem Fall übernommen werden, rufen Sie uns doch einfach an. Wir sind Ihr ambulanter Pflegedienst in Hannover.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach an!

0511 89 89 04 71